Der Vorsorgeauftrag
Wir erstellen für Sie einen massgeschneiderten Vorsorgeauftrag
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Verhindern Sie eine ungewollte Einflussnahme durch die KESB und sorgen Sie mit einem Vorsorgeauftrag vor !
Jede handlungsfähige Person kann mit einem Vorsorgeauftrag festlegen, wer sich im Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit (Vorsorgefall) um ihre Betreuung und die Verwaltung ihres Vermögens kümmert und Sie bei Rechtsgeschäften vertreten soll. Damit schaffen Sie klare Verhältnisse für den Fall dass Sie urteilsunfähig werden und nicht mehr für sich selber entscheiden können. Mit dem Vorsorgeauftrag können Sie umfassende Regelungen treffen und bestimmen z.B. wer entscheiden soll im Zusammenhang mit der Veranlassung aller für Ihre Gesundheit notwendigen Massnahmen, wer Ihre finanziellen Interessen wahren soll, Ihr gesamtes Vermögen verwalten darf, etc.
Interessante Links zu diesem Thema:
- Tagesanzeiger Geldblog: Vorsorgeauftrag im Falle von Urteilsunfähigkeit
- NZZ Finanzen: Wie stelle ich sicher, dass mein Wille geschieht?
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